Im Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert und die psychische Gesundheit explizit zum Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung gemacht. Nun ist jeder Betrieb verpflichtet nicht nur physische Risiken, wie zum Beispiel durch Gefahrstoffe einzuschätzen, sondern auch psychische Belastungen , wie z.B. Zeitdruck und…..
Diese „weichen“ Arbeitsschutzthemen lassen sich, anders als bei physischen Belastungen nicht mit Geräten messen. Es kommt hinzu , das auch nicht alle Belastungen gleichermaßen wirken und branchen- bzw. tätigkeitsspezifisch sind. Diese Unsicherheit wie die Gefährdungsbeurteilung über die psychische Belastung nun umzusetzen sei, beschäftigt aktuell viele Betriebe.
Dennoch nehmen Psychische Belastungen an Arbeitsplätzen in allen Branchen zu. Der iga.Report 22 identifizierte arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Berufe mit hoher Krankheitslast in Deutschland.
- dabei sind Verkehrsberurfe, sehr gefährdet, insbesondere auch durch psychische Gesundheitsgefahren